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Elektronische Buchführung; Beantragung der Verlagerung ins Ausland

Wenn Sie Ihre elektronische Buchführung, sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder beides in ein Land außerhalb der EU verlagern möchten, müssen Sie dies beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Teile der elektronischen Buchführung oder Aufzeichnungen verlagern möchten.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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Rechtsbehelf

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