BayernPortal

Eheaufhebung; Mitteilung von Aufhebungstatbeständen

In bestimmten Fällen ist neben den betroffenen Bürgern auch die Regierung von Mittelfranken berechtigt, die Eheaufhebung zu beantragen. Behörden wie Standesämter, Ausländerbehörden oder Personen können der zuständigen Behörde mögliche Aufhebungstatbestände mitteilen.

Beschreibung
Erforderliche Unterlagen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors