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Dolmetscherdienste; Beantragung einer Förderung für Ausgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und sonstiger Einrichtungen

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen. Darüber hinaus gewährt der Freistaat Zuwendungen zu den Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen.
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