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Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung in Pflegeeinrichtungen. 

Vorbehaltlich des Inkrafttreten des Nachtragshaushalts können ab 01.05.2025 Anträge gestellt werden.

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