Digitalfunk BOS; Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen
Zum Betrieb von ortsfesten Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) wird in Bayern das Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) vorausgesetzt.
Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten im Digitalfunk BOS sind Funkanlagen, die während ihres bestimmungsmäßigen Gebrauches keine Ortsveränderung erfahren und deren Standort durch die Angabe geographischer Koordinaten eindeutig bestimmt werden können. Ortsfeste Funkanlagen kommen in BOS-Dienststellen (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgabe) zum Einsatz und ermöglichen diesen die Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz. Sirenensteuereinheiten kommen im Geltungsbereich einer BOS-Dienststelle zum Einsatz und ermöglichen die digitale Steuerung der Sirenenalarmierung im Digitalfunknetz.
Für die Planung und Errichtung sowie die Einhaltung der Vorgaben aus der Frequenzzuteilung und der Umsetzung des rückwirkungsfreien Aufbaus ist die jeweilige BOS-Dienststelle verantwortlich. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) begleitet das von der BDBOS vorgegebene Anmeldeverfahren für bayerische BOS. Durch die Festlegung der Antennenparameter (Höhe, Ausrichtung, Art und Dämpfung) und die Prüfung der zurückgemeldeten Werte, stellt die AS BY sicher, dass ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten möglichst rückwirkungsfrei in das BOS-Digitalfunknetz integriert werden.
Die beantragende BOS muss grundsätzlich für die Teilnahme am Digitalfunk BOS berechtigt sein.
Es ist erforderlich, dass die BOS entsprechend für den Digitalfunk BOS geeignete Ausrüstung verwenden.
Die Planung und Errichtung der FRT- und TSE-Anlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit durch die jeweiligen BOS. Die Beantragung erfolgt über die für die BOS zuständige Taktisch-Technische-Betriebsstelle (TTB).
Folgende Stufen sind im Rahmen des BDBOS Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) zu durchlaufen. Zur Vereinfachung wird in den einzelnen Stufen ausschließlich die Abkürzung FRT/TSE verwendet:
- Ermitteln der Pegelwerte der 3-4 besten Funkzellen (TBS) an der Stelle, an der die FRT/TSE-Antenne verbaut werden soll, durch die beantragende BOS
- Eintragen der Richtungen der ermittelten TBS in ein dafür entwickeltes Tool der AS BY (Dämpfungsberechnung) durch die beantragende BOS
- Eintragen der Ausrichtung der FRT-Antenne, der Kabellänge, des FRT/TSE-Antennentyps und der Gesamtdämpfung in das Dämpfungsberechnungstool der AS BY durch die BOS
- Eintragen der Werte aus dem Dämpfungsberechnungstool in das FRT/TSE-Anmeldeformular durch die BOS
Zusätzliche Informationen (z. B. Bilder vom Standort oder Besonderheiten am FRT/TSE-Antennen-Standort) können von der BOS beigefügt werden. - Einreichen der Daten (FRT/TSE-Anzeigeformular, Dämpfungsberechnung und ggf. zusätzliche Informationen) über die Taktisch-Technische-Betriebsstelle (TTB) bei der AS BY
- Prüfen des FRT/TSE-Antrags auf Rückwirkung auf das BOS-Digitalfunknetz durch die AS BY
Bei evtl. Rückfragen nimmt die AS BY mit der antragstellenden BOS Kontakt auf - Übermitteln des FRT/TSE-Antrags an die BDBOS/Bundesnetzagentur (BNetzA) durch die AS BY um die Frequenzzuteilung zu erhalten
- Übermitteln der Frequenzzuteilung von der AS BY nach dessen Erhalt von der BDBOS/BNetzA an die TTB und von dort an die BOS
- Errichten der FRT/TSE-Anlage durch die BOS
- Übermitteln der an der neu errichteten FRT/TSE-Anlage abgelesenen Pegelwerte durch die BOS über die TTB an die AS BY
- Abschließendes Prüfen der Pegelwerte der neuen FRT/TSE-Anlage auf Rückwirkungsfreiheit auf das BOS-Digitalfunknetz durch die AS BY
Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten können ausschließlich durch berechtigt am Digitalfunk BOS teilnehmende BOS beantragt werden.
Ortsfeste Funkanlagen werden zusammen mit den Sirenensteuereinheiten in einem festen, zwei-monatigen Anmeldezyklus bei der BDBOS/BNetzA angemeldet. Diese Fristen müssen durch die Antragstellenden bei den Zeitläufen bis zur Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Eine Inbetriebnahme eines FRT bzw. eines TSE ohne Vorliegen einer Frequenzzuteilung ist nicht statthaft.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des BDBOS-Anmeldeverfahrens für ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten beträgt 10 - 12 Wochen bis zur Erteilung der Frequenzzuteilung.
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Antrag ortsfeste Funkanlage (FRT) inkl. Dämpfungsberechnungstool
- Diese sind auch für die Beantragung von Sirenensteuereinheiten zu verwenden.
- Die BOS erhalten die erforderlichen Unterlagen durch die für sie zuständige Taktisch-Technische-Betriebsstelle.
- bei Besonderheiten am Standort sind ggf. zusätzliche Unterlagen (Fotos, Zeichnungen etc.) miteinzureichen
keine
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Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-Funkrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)
- Funkrichtlinie Digitalfunk BOS - Anerkennungsrichtlinie -
Stand 03.02.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)