BayernPortal

Digitale Plattform; Mitteilgung von Informationen über registrierte Anbieter

Wenn Sie eine digitale Plattform betreiben, sind Sie verpflichtet, Informationen über bei Ihnen registrierte Anbieterinnen und Anbieter sowie deren erzielte Umsätze zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

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Hinweise
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