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Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz

Sie können beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz nach Art. 23 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) die Erteilung einer Auskunft über die personenbezogenen Daten beantragen, die das Landesamt über Sie gespeichert hat.

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