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Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen

Untersuchungen zu Bioabfällen und Aufbringungsböden müssen nur durch Stellen durchführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt worden sind oder die über eine gleichwertige Anerkennung aus einem anderen EU-Staat oder EWR-Staat verfügen.
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