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Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung der Gewährung

Den Beschäftigten des Freistaats sind spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen zur Verfügung zu stellen, wenn die angebotene augenärztliche Untersuchung ergibt, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

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