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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Unterrichtung

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf

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