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Betriebsrente für Beschäftigte des Freistaates Bayern; Beantragung

Beschäftige im Arbeitsverhältnis können neben ihrer gesetzlichen Rente während ihrer Beschäftigung beim Freistaat Bayern einen Anspruch auf eine Betriebsrente erwerben. Bei Erfüllung der Voraussetzungen werden die Beschäftigten zur Zusatzversicherung angemeldet.

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