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Betriebliches Eingliederungsmanagement; Einschaltung des Inklusionsamtes

Wenn im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen Leistungen des Inklusionsamtes in Form der begleitenden Hilfen in Betracht kommen, muss der Arbeitgeber das Inklusionsamt beteiligen.

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