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Betrieb oder Änderung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Genehmigung

Der Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie die wesentliche Änderung der Anlage bzw. des Betriebs benötigt eine Genehmigung und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

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