BayernPortal

Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors