BayernPortal

Besoldung; Zahlung an Beamte und Richter des Freistaats Bayern

Die Zahlung von Besoldung an die Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Freistaats Bayern erfolgt durch das Landesamt für Finanzen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Weiterführende Links

Online-Services