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Berufsgerichtliche Verfahren; Durchführung

Die Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten der in ihrem Bezirk ansässigen Rechtsanwälte und leitet, soweit erforderlich, durch die Einreichung einer Anschuldigungsschrift ein anwaltsgerichtliches Verfahren ein.

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