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Berufliche Schule; Beantragung eines Gastschulbeitrages oder Kostenersatzes für Gastschüler

Der Freistaat Bayern gewährt Schulaufwandsträgern für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Beschäftigungsort außerhalb des Schulsprengels der jeweiligen beruflichen Schule eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Beschulung in Form des Kostenersatzes.
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