BayernPortal

Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse

Die Bergämter sind für die Abwehr von Gefahren aus untertägigen bergbaulichen Anlagen zuständig, die nicht mehr der Bergaufsicht nach dem Bundesberggesetz unterliegen, und beeantworten auch Anfragen von Dritten und Kommunen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors