Beratende/-r Ingenieur/-in; Beantragung der Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
- nachfolgende dreijährige Berufspraxis
- eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
Sie müssen die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.
- für den Antragsteller: keine
- vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
- Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenier" (i. d. R. Abschlussurkunde der Hochschule)
- Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
- Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 190 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 114 EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 70 EUR
- Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- §§ 8, 13 Gebührenordnung der Baye-rischen Ingenieurekammer-Bau
- Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
- Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften; Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Stand 24.11.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)