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Bauprodukte; Beantragung der Notifizierung als Prüflabor oder Zertifizierungsstelle

Um im Rahmen der CE-Kennzeichnung an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten mitwirken zu können, benötigen unabhängige Drittstellen (Prüflabore und Zertifizierungsstellen) eine Notifizierung.

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Verfahrensablauf
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