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Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Meldung der Auslandsmonate

Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Kosten
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Rechtsbehelf

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