Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.
Sie haben sich für eine Ausbildung oder ein grundständiges Studium (z. B. Bachelorstudium) in Bayern beworben und die berufliche Schule (z. B. Berufsschule oder Berufsfachschule) oder Hochschule benötigt für Ihre Aufnahme eine Zeugnisanerkennung Ihres allgemeinbildenden Schulabschlusses? Dann können Sie einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen. Genaue Informationen zum Ablauf der Zeugnisanerkennung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/allgemeinbildende_schulabschluesse/
Sie gehen derzeit in Bayern zur Schule und möchten ein Hochschulzugangszeugnis im Ausland erwerben, das später in Deutschland anerkannt werden soll? Sie haben Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse zur Aufnahme an einer Schule in Bayern? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung unter den angegebenen Kontaktdaten.
Zusätzlich stehen wir bayerischen Schulen und Hochschulen bei Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse gern auch im direkten Kontakt beratend zur Verfügung.
Nicht das Richtige dabei? Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen finden Sie unten bei „Weiterführenden Links“ und „Verwandte Themen“.
Sie können einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle stellen, sofern Sie
- Ihren Schulabschluss im Ausland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und
- eine bayerische Einrichtung, z. B. eine berufliche Schule oder eine Hochschule, eine Anerkennung von Ihnen fordert und Sie zur Bewertung an unsere Dienststelle verwiesen hat.
1. Bewerbung
Sie bewerben sich mit Ihren Zeugnissen direkt um den gewünschten Ausbildungs- oder Studienplatz. Die Schule oder Hochschule entscheidet selbst über Ihre Aufnahme. Eine Zeugnisanerkennung ist dafür oft nicht nötig.
2. Bestätigung
Wenn die betreffende Schule oder Hochschule eine Zeugnisanerkennung in Ihrem Fall für den Zugang zur Ausbildung oder zum Studium benötigt, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung der Schule oder Hochschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur mit einer solchen Bestätigung ein Anerkennungsverfahren eröffnen können.
3. Antrag
Reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen (siehe unten) per Post ein.
4. Bearbeitung
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Bitte verzichten Sie in diesem Zeitraum auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, nutzen Sie bitte die Sendungsverfolgung der Deutschen Post (Einschreiben).
Das Verfahren ist kostenfrei.
Es wird grundsätzlich der höchstmögliche Schulabschluss geprüft.
In manchen Fällen sind weitere Unterlagen (z. B. Zeugnisse im Original) notwendig, die wir dann gesondert anfordern. Bitte übersenden Sie Originale per Einschreiben. Alternativ können Sie diese auch in unseren Hausbriefkasten (Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen) werfen oder persönlich abgeben. Bitte teilen Sie uns in diesen Fällen mit, ob Sie die Unterlagen auch wieder persönlich abholen möchten.
keine
- schriftliche Bescheinigung der Bildungseinrichtung in Bayern, z. B. (berufliche) Schule oder Hochschule, über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung, ausgestellt auf Ihren Namen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (bitte mit Kontaktadresse in Deutschland)
- einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, nur Lichtbildseite – Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden (bei mehreren Staatsangehörigkeiten bitte je eine Passkopie)
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Kopie
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für Dritte
- tabellarischer schulischer Lebenslauf mit monatsgenauen Angaben zu allen besuchten Schulstufen ab der 1. Klasse der Primarstufe und zu erworbenen Abschlüssen – bitte geben Sie auch Studienzeiten an (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
-
Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie der fremdsprachigen Originale
- Abschlusszeugnis(se) mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte mindestens die letzten beiden Jahreszeugnisse vor
- Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben
- falls Sie im Ausland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben: Fächer- und Notenübersicht über alle Studienleistungen sowie gegebenenfalls Hochschuldiplom
- Übersetzungen aller Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Fotokopie Für englisch- und französischsprachige Zeugnisse wird keine Übersetzung benötigt.
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Zusatz
In manchen Fällen ist die Vorlage der Zeugnisse im fremdsprachigen Original erforderlich, Sie erhalten in diesem Fall eine gesonderte Nachricht.
- Bitte beachten Sie unsere Merkblätter zur Vorlage von Beglaubigungen und Übersetzungen
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Zeugnisanerkennungsstelle: Verfahrensablauf
Hier finden Sie Informationen zum genauen Verfahren
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Datenbank anabin
In der Datenbank anabin finden Sie allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, geordnet nach Ländern in alphabetischer Reihenfolge.
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Schulberatung Bayern
Die Schulberatungsstelle kann Sie beraten zu Möglichkeiten des (Wieder-)Eintritts in das bayerische Bildungssystem sowie zum (nachträglichen) Erwerb eines bayerischen Schulabschlusses.
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Zeugnisanerkennungsstelle: Weiterführende Links
Hier finden Sie Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen.
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Schulberatung; Inanspruchnahme
- Ausländische Arbeitnehmer; Beratung und Hilfen zur Integration
- Ausländische Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen; Informationen zur Führung
- Auslandsstudien; Beantragung der Anerkennung
- Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
- Pflegefachhelfer/Pflegefachhelferin; Beantragung der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung
- Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
- Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
- Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Stand 07.11.2024
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)