BayernPortal

Ausländische Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen; Informationen zur Führung

Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt.
Beschreibung
Verfahrensablauf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors