Ausländische Arbeitnehmer; Beratung und Hilfen zur Integration
Ausländische Berufsabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden. Die Anerkennungsberatungsstellen helfen bei der Suche der zuständigen Anerkennungsstelle, der Überprüfung der Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen, dem Finden von Finanzierungsmöglichkeiten und dem Identifizieren von Qualifizierungsmöglichkeiten.
Hilfe bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche oder bei Arbeitslosigkeit bieten die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Die Bayerische Staatsregierung ergänzt die Arbeit der Agenturen für Arbeit und Jobcenter durch die Förderung von Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter sowie Ausbildungsakquisiteurinnen und Akquisiteure für Flüchtlinge, die ebenfalls bei der Integration in Arbeit und Ausbildung unterstützen.
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration in Arbeit. Die Integrationskurse und Berufssprachkurse bilden das Gesamtprogramm Sprache des Bundes. Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
- Integration von Ausländern; Informationen
- Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
- Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
- Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
- Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
- Integrationskurs; Beantragung der Teilnahme
- Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme
Stand 04.01.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)