BayernPortal

Ausbildungsverkehr; Beantragung von Ausgleichsleistungen

Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) werden den kommunalen Aufgabenträgern jährlich auf Antrag Hilfen für den Ausbildungsverkehr zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen ÖPNV gewährt.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors