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Asylbewerber; Zuweisung und Umverteilung

Die Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung, landesinterne Verteilung, sowie Umverteilung der in den jeweiligen Regierungsbezirk verteilten Asylbewerber und sonstigen Leistungsberechtigten.

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