Gemeinde Niederaichbach
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Arzneimittelgesetz; Anzeige des Informationsbeauftragten

Pharmazeutische Unternehmer, die Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Informationsbeauftragten anzeigen. Jeder Wechsel ist unverzüglich anzuzeigen.

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