Altersversorgungseinrichtungen; Informationen zur Geschäftsführung und Vertretung
Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen, die für ihre Mitglieder und Versicherten Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung erbringen.
Als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland ist die Bayerische Versorgungskammer Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für berufsständische und kommunale Altersversorgung. Sie ist gesetzliche Vertreterin dieser Versorgungseinrichtungen. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern, bei einigen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Staatsverträgen auch auf andere Bundesländer und bei drei bundesunmittelbaren Einrichtungen auf das gesamte Bundesgebiet.
Die Bayerische Versorgungskammer unterstützt die Verbände und Kammern der bei den Versorgungswerken versicherten Berufsgruppen, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Sozialpartner des öffentlichen Dienstes in Fragen der Alterssicherung.
Die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer gehören zu den großen institutionellen Kapitalanlegern in Bayern.
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)
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VAAufsG - Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG)
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Bayerische Ärzteversorgung
Die Bayerische Ärzteversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die in Bayern beruflich tätig sind. Darüber hinaus ist die Bayerische Ärzteversorgung auch für die Ärzte in den ehemaligen Regierungsbezirken Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz, für die Zahnärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz und für die Tierärzte in Rheinland-Pfalz und im Saarland zuständig.
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Bayerische Apothekerversorgung
Die Bayerische Apothekerversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Das Versorgungswerk ist zuständig für Bayern und aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen auch für die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und für das Saarland.
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Bayerische Architektenversorgung
Die Bayerische Architektenversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Zuständig ist das Versorgungswerk für Bayern und aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen auch für die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
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Ingenieurversorgung-Bau
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Zuständig ist das Versorgungswerk für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der Baukammer Berlin, der Ingenieurkammer Hessen, der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, der Ingenieurkammer des Saarlandes, der Ingenieurkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Thüringen.
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Psychotherapeutenversorgung
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Zuständig ist das Versorgungswerk für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Bayern und die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes.
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Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist für Rechtsanwälte/innen sowie seit dem Jahr 2000 für die Steuerberaterinnen und Steuerberater in Bayern zuständig. Seit 2006 ist das Versorgungswerk ferner für Patentanwälte/innen mit Kanzleisitz in Bayern sowie aufgrund eines Staatsvertrages auch für Patentanwälte/innen mit dem jeweiligem Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen (ab Juni 2013), in der Freien und Hansestadt Hamburg (seit November 2015), in Rheinland-Pfalz (seit Mai 2019) und in Hessen (seit April 2022) zuständig.
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Bayerischer Versorgungsverband
Der Bayerische Versorgungsverband hat die Aufgabe, die Aufwendungen seiner Mitglieder - im wesentlichen kommunale Körperschaften - für die beamtenrechtliche Versorgung ihrer Bediensteten und deren Hinterbliebenen im Umlageverfahren untereinander auszugleichen. Die Verteilung der Versorgungslasten auf die Gesamtheit der Mitglieder schützt die einzelnen Mitglieder vor Zufallsschwankungen in den Versorgungslasten und trägt damit zu einer Verstetigung und besseren Kalkulierbarkeit der Haushaltsbelastungen bei. Zusätzlich erbringt er Dienstleistungen, die mit dieser Aufgabe im Zusammenhang stehen, insbesondere die Beratung der Mitglieder in allen Belangen des Versorgungsrechts sowie die Berechnung und Auszahlung der Versorgungsbezüge.
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Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung des kommunalen öffentlichen und des kirchlich/karitativen Dienstes in Bayern und dem ehemals bayerischen Teil der Pfalz. Als solche übernimmt sie die Aufgabe für die Beschäftigten der Mitglieder (kommunale Körperschaften, Krankenhäuser, karitative Einrichtungen etc.), eine ergänzende Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sicherzustellen. Neben dieser vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente bietet die Zusatzversorgungskasse eine tarifvertraglich verankerte freiwillige Versicherung an, mit der die Beschäftigten selbst ihre Betriebsrente unter Nutzung staatlicher Förderungsmöglichkeiten aufstocken können (PlusPunktRente).
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Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - auch kurz "Bühnenversorgung" genannt - bietet den künstlerischen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - auch kurz "Orchesterversorgung" genannt - bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen
Die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen hat die Aufgabe, Hinterbliebene von Kaminkehrergesellen zu versorgen. Die Versicherungspflicht in der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen endete mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Bisherige Leistungen werden weitergewährt.
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Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks
Für die im Schornsteinfegerhandwerk tätigen Arbeitnehmer wurde mit der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks – PKS – eine Versorgungseinrichtung auf tarifvertraglicher Grundlage eingerichtet. Die PKS führt die betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer des Schornsteinfegerhandwerks durch. Hierbei bietet sie auch private Altersversorgung (Riester) an.
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Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hat die Aufgabe, die ehemaligen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Alter und bei Berufsunfähigkeit und deren Hinterbliebene zu versorgen. Die Zusatzversorgung wurde durch § 27 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zum 31.12.2012 geschlossen. Seit dem 01.01.2013 können keine neuen Anwartschaften mehr erworben oder Mitgliedschaften begründet werden. Die laufenden Versorgungsleistungen und die in der Vergangenheit erworbenen und unverfallbar gewordenen Anwartschaften bestehen dagegen fort.
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Versorgungswerk des Bayerischen Landtags
Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags wurde im Jahre 1968 zu dem Zweck errichtet, den Abgeordneten und deren Hinterbliebenen eine Versorgung zu gewährleisten. Seit der Neuregelung der Abgeordnetenversorgung durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) hat das Versorgungswerk nur noch die Versorgung derjenigen Abgeordneten und ihrer Hinterbliebenen zu gewährleisten, die bis zum 27. Oktober 1978 aus dem Bayerischen Landtag ausgeschieden sind und keinen Antrag auf Staatsversorgung nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz gestellt haben oder die über diesen Zeitpunkt hinaus noch Mitglied des Bayerischen Landtags waren und sich für eine Mischversorgung entschieden haben, im Rahmen derer die Leistungen des Versorgungswerks angerechnet werden.
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Bayerische Versorgungskammer
Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Behörde des Freistaats Bayern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration. Als Geschäftsführungsorgan für zwölf öffentlich-rechtliche Altersversorgungseinrichtungen ist sie Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für berufsständische und kommunale Altersversorgung. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern, bei einigen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Staatsverträgen auch auf andere Bundesländer und bei drei bundesunmittelbaren Einrichtungen auf das gesamte Bundesgebiet.
Stand 03.07.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)