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Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum; Beantragung der Landarztprämie

Der Freistaat Bayern gewährt eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.

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