BayernPortal

Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors