Baugrundstücke
Leider können wir Ihnen derzeit keine freien Bauplätze anbieten.
Informationen zu unseren Bebauungsplänen erhalten Sie bei Frau Feicht unter der Telefonnnummer 08702/9404-25.
Selbstverständlich erhalten Sie die gewünschten Auskünfte auch per E-Mail. Wenden Sie sich bitte auch hier an Frau Feicht unter feicht@niederaichbach.de
Baugenehmigungen und weitere Informationen
Im Landkreis Landshut wurde inzwischen der digitale Bauantrag eingeführt. Die Bauanträge sind ab 01.08.2024 direkt über das Portal des Landratsamtes einzureichen.
Anträge auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan und Freisteller können weiterhin in Papierform bei der Gemeinde abgegeben werden.
Beim „Freisteller“ bitten wir jedoch zusätzliche um eine digitale Ausfertigung an feicht@niederaichbach.de
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bayernportal:
Link Bayernportal – Beantragung einer Baugenehmigung
Zudem finden Sie Informationen zu Bebauungsplänen, Denkmälern, Überschwemmungsgebiete uvm. im Bayern Atlas unter folgendem Link: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/index.html
Unter „Thema wechseln“ haben Sie die Möglichkeit, die verschiedenen Anzeigeoptionen zu variieren.
Außerdem finden Sie nachfolgend einen Leitfaden zum Thema “Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei Aufstellung von Luftwärmepumpen”.
Hier finden die Checkliste für Planfertiger zum Downloaden:
Hier finden den Antrag auf isolierte Befreiung zum Downloaden:
Flächennutzungsplan
Hier finden Sie den Flächennutzungsplan des gesamten Gemeindegebiets Niederaichbach.
Die Feststellungsbeschlüsse der Deckblätter 4 und 5 wurden in der Sitzung vom 22.10.2024 aufgehoben. Aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt. Somit wird ein formeller Fehler behoben.
Schwarzbauten
Das Landratsamt Landshut hat untenstehendes Infoblatt zu notwendigen Unterlagen bei Schwarzbauten erstellt. Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Informationsblatt des Landratsamts Landshut zu notwendigen Unterlagen bei Schwarzbauten: