Wie bekannt, wurde die Grundsteuer reformiert. Hierzu war eine neue Grundsteuererklärung notwendig, die bis zum 30.04.2023 abzugeben war.
Mittlerweile haben viele Eigentümer den neuen Grundsteuermessbetrag für das Jahr 2025 vom Finanzamt erhalten.
Unsere Bitte an Sie: Kontrollieren Sie die vom Finanzamt versandten Bescheide gründlich. Vergleichen Sie vor allem den neuen Messbetrag mit dem bisher angesetzten. Sollte eine größere Abweichung zum bisherigen Wert bestehen, prüfen Sie erneut Ihre Angaben hinsichtlich Grundstücksfläche, Wohnfläche und ggf. Nutzfläche.
Ab Ende 2024 erfolgt der Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde Niederaichbach mit den vom Finanzamt festgelegten Messbeträgen. Sollten erst dann Unstimmigkeiten auffallen, ist eine Korrektur äußerst umständlich und zeitaufwändig.
Da Änderungen nur vom Finanzamt vorgenommen werden, wenden Sie sich bei Fragen zum Messbetrag und dessen Festlegung an Ihr zuständiges Finanzamt.
Weitere Informationen zur Berechnung der Grundsteuer finden Sie auch unter www.grundsteuer.bayern.de