BayernPortal

Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll

Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors