Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Der Antragstellende muss seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.
Das Formular ist vom Dienstleister zu befüllen und der beauftragenden BOS zur Bestätigung vorzulegen. Befindet sich die beauftragende BOS in Bayern, erfolgt die Bestellung im Anschluss durch die für die beauftragende BOS zuständige TTB/ILS per Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de. Bei Dienstleistern ohne BOS-Auftrag oder Auftraggebern mit Sitz außerhalb Bayerns legt der Dienstleister das Formular direkt der AS BY vor (E-Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de). Die AS BY bestellt dann die Dienstleisterkarten.
Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.
Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.
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Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis
Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben.
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Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten
Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.
keine
Stand 04.11.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)