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Dienstleistende Europäische Rechtsanwälte; Informationen zur vorübergehenden Berufsausübung

Ein europäischer Rechtsanwalt darf unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates in Deutschland vorübergehend und gelegentlich anwaltlich tätig werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten

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