Deutschkurse für Asylbewerber; Beantragung einer finanziellen Unterstützung für ehrenamtliche Kursleiter
Gegenstand und Höhe
Ehrenamtliche Kursleiter von Deutschkursen für Asylbewerber können bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern e.V. eine finanzielle Unterstützung durch Sachkostenpauschale in Höhe von 200 Euro bzw. 500 Euro beantragen.
Weiterhin können im Rahmen von Sprachpatenschaften Sachkostenpauschalen in Höhe von 100 Euro beantragt werden.
Antragsteller
Die finanzielle Unterstützung können Wohlfahrtsverbände, Pfarrgemeinden, Vereine, Kommunen und Privatpersonen beantragen.
Voraussetzungen für Sachkostenpauschale:
- ehrenamtliche Kursleitung;
- mindestens 4 bzw. 2 – 3 Teilnehmer/innen (Nachweis durch Teilnehmerliste in den ersten drei Unterrichtsterminen);
- mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
- Kursdauer über mindestens 3 Monate
- mindestens 2 Unterrichtseinheiten pro Woche.
Das Antragsformular muss zusammen mit der Teilnehmerliste bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern (lagfa Bayern e.V.) eingereicht werden, die auch über den Antrag entscheidet.
keine
mehrere Wochen
keine
Stand 14.05.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)