Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses
Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für
- den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
- die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
- sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
- in Kultur- und Brauchtumspflege
für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.
Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
ca. 4 Wochen
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Haushalts- und Wirtschaftsplan
Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
- Stellenplan
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Beschreibung der Organisation
Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
- Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
keine
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Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 24.06.2024
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)