Blindenführhund; Beantragung einer Kostenübernahme
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss einen O&M-Lehrgang (Orientierung & Mobilität) bei einer anerkannten O&M-Lehrerin/-Trainerin oder einem anerkannten O&M-Lehrer/-Trainer erfolgreich absolviert haben
- Halter muss einen Einarbeitungslehrgang und nachfolgend eine Gespannprüfung erfolgreich absolviert haben
Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
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Erforderliche Unterlage/n
- Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Stand 08.08.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)