Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.
Der Antrag auf Förderung ist über das Schulamt bei der Regierung einzureichen.
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen) (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Landshut)
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 – Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung)
Stand 04.09.2024
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)