Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen
Zweck
Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.
Gegenstand und Zuwendungsempfänger
Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.
Art und Höhe
Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.Die zu fördernden Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens sechs Mitglieder haben und grundsätzlich bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen.
Die Anträge der Selbsthilfegruppen sind schriftlich mittels der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erhältlichen Vordrucke zu stellen. Zwei vertretungsberechtigte Gruppenmitglieder müssen den Antrag unterschreiben, eine Bankverbindung ist nötig.
Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind, oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinem Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAG Selbsthilfe ein. Diese geben den Antrag nach Prüfung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) weiter, das über den Antrag entscheidet.
Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.
- Vollmacht, Mitgliedernachweis
- Beschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)
- Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung nach den Bestimmungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
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Stellungnahme des Spitzenverbandes/des Landesbehindertenverbandes/der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V. zum Förderantrag
(ist vom Spitzenverband/ Landesbehindertenverband/ Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e. V. beizufügen)
- Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen - Anlage 2 Projektbeschreibung
- Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen - Anlage 3 Stellungnahme zum Antrag (vom Spitzenverband beizufügen)
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Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68
Stand 13.03.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)