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Ausländer; Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit

Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zu gewinnen.

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