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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf

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