Apotheker/Apothekerin; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Wenn Sie den Apothekerberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Apotheker/Apothekerin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.
keine
- Approbationsurkunde im Original
keine
Stand 10.09.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)