Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Apothekerberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- Führungszeugnis der Belegart "O"
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landesapothekerkammer
(Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie)
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Approbationsurkunde
(Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)
- Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
- Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR
Stand 30.10.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)