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Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.

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