Aufstallungspflicht erlassen
Das Landratsamt Landshut informiert:
Seit Ende April sind mehrere hundert tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee aufgefunden worden. Die Untersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gezeigt, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. Das Veterinäramt Landshut hat gemeinsam mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die eine risiko-orientierte Aufstallungspflicht für Geflügel vorsieht. Diese wurde nun erlassen und trat am 06. Mai 2023, in Kraft.
Das Sperr- und Risikogebiet erstreckt sich auf folgende Gebiete:
- eine Zone mit einem Radius von fünf Kilometern um den Wörther See
- ein 500 Meter breiter Uferstreifen um die Fließgewässer Isar, Große Laaber und Vils
- ein 500 Meter breiter Uferstreifen um Stillgewässer, die größer als ein Hektar sind.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung finden Sie unter folgendem Link:
Wenn Sie tote Vögel finden, wenden Sie sich an das Veterinäramt unter der Tel. 0871/408-4000.