Gemeinde Niederaichbach
Bürgerservice

Rentenamt

Die Rente wird – je nach Zuständigkeit – bei der Deutschen Rentenversicherung, der Knappschaft Bahn-See oder der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragt. In jedem Fall können Sie den Antrag in unserer Gemeindeverwaltung stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Rente einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie daher, unter der Telefonnummer 08702 / 9404-19 einen Termin mit Frau Groß zu vereinbaren.

Gerne hilft Ihnen Frau Groß auch beim Ausfüllen von Formularen der Rentenversicherungen. Hierbei bitten wir Sie, Ihren letzten Versicherungsverlauf vorzulegen. Soll ein Antrag auf Kontenklärung durchgeführt werden, werden auch Unterlagen über Zeiten der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit benötigt. Sind etwaige Beitragszeiten nicht erfasst, weisen Sie auch diese bitte nach.

Informationen zur Beantragung der Regelaltersrente:

Einen Anspruch auf Regelaltersrente haben Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Sind Sie vor dem 01.01.1947 geboren, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Sind Sie in der Zeit vom 01.01.1947 bis 31.12.1963 geboren, so wird für Sie die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben. Für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ab welchem Lebensalter Sie die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, teilen wir Ihnen gerne mit.

Für einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente sollten Sie den Antrag auf Altersrente 3 Monate vor Erreichen des entsprechenden Lebensalters stellen.

Bitte legen Sie bei der Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Geburts- und Heiratsurkunde (im Original)
  • Geburtsurkunden der Kinder (im Original; wichtig für Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
  • Letzter Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers
  • Ggf. weitere Renten anderer Rentenversicherungsträger, bzw. Betriebsrentenbescheide
  • Ihre Versicherungsnummer des Rentenversicherungsträgers
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse
  • Ihre Krankenversicherungskarte
  • Informationen über Zeiten, in denen Sie verschiedenen Krankenkassen angehört haben
  • Steueridentifikationsnummer
  • Internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC Ihres Kontos (auf der ersten Seite Ihres Kontoauszugs)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Informationen zur Beantragung der Witwen/Witwerrente:

Nach dem Tode eines Ehegatten soll der überlebende Ehegatte alsbald die Gewährung von Hinterbliebenenrente evtl. auch Waisenrente beantragen.

Hat der Verstorbene Ehegatte bereits eine Rente bezogen, so ist bei der zuständigen Poststelle unter Vorlage einer Sterbeurkunde die Vorschusszahlung für das sogenannte „Sterbevierteljahr“ zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Internetseiten:

Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Sterbeurkunde
  • alle Unterlagen der Rentenversicherung des/der Verstorbenen
  • Vorhandene Rentenbescheide (auch Zusatzrenten)
  • Einkommensnachweise der Witwe/des Witwers
  • Internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC Ihres Kontos (auf der ersten Seite Ihres Kontoauszuges)
  • Geburtsurkunden der Kinder, wenn Anerkennung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten oder Waisenrente beantragt wird, evtl. auch Nachweise der Ausbildung bei Kindern über 18 Jahren
  • Name und Anschrift der Krankenkasse der Witwe/des Witwers sowie dessen Krankenversicherungskarte
  • Name und Anschrift der Krankenkasse des Verstorbenen sowie dessen Krankenversicherungskarte
  • Steueridentifikationsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass

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