BayernPortal

Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Formulare
Rechtsbehelf
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors