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Der neue Per­so­na­l­aus­weis

Zum 01. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Er hat das praktische Scheckkartenformat und bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Als Schutz gegen Missbrauch ist der Personalausweis mit einem digitales Lichtbild und Fingerabdrücken versehen.

Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden duch digitale Anwendungen ergänzt. Einen Standart-Identitätsnachweis für die Online-Welt gab es bisher nicht. Sie müssen für viele Angebote jeweils mit eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke nun geschlossen. Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Innern der Karte sein, der eine umfangreiche Nutzung des Ausweises garantiert – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion. Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation erheblich verbessern und hilft Ihnen so, Zeit und Geld zu sparen.

Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig.

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. In welche Länder die Einreise mit dem Personalausweis möglich ist, erfahren Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei in Berlin.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.

Für den neuen Personausweis werden folgende Gebühren erhoben:

  • Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Personen über 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Be­an­tra­gung der Per­so­na­l­aus­weis- bzw. Pass­do­ku­men­te

Für die Beantragung der Ausweisdokumente legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geburts- bzw. Eheurkunde

Außerdem wird zur Beantragung Ihre Körpergröße sowie Augenfarbe abgefragt.
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung der Dokumente das persönliche Erscheinen notwendig ist! Eine Beantragung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.

Für Reisepässe werden folgende Gebühren erhoben:

  • ePass 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • ePass 32 Seiten für Personen über 24 Jahren : 70,00 Euro
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • ePass Express 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro
  • ePass Express 32 Seiten für Personen über 24 Jahren: 102,00 Euro

Die Ausstellung eines Reisepasses mit 48 Seiten ist ebenfalls möglich.

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