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Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse; Beantragung der Eintragung, Änderung oder Löschung bei der Handwerkskammer

Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen, bei Bedarf ändern oder löschen lassen.

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